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   BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79-2   

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BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79-2 (https://dejure.org/1979,11335)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1979 - 1 StE 3/79-2 (https://dejure.org/1979,11335)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1979 - 1 StE 3/79-2 (https://dejure.org/1979,11335)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche Relevanz des Eintritts in eine Wehrsportgruppe - Strafbarkeit wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 10.06.1963 - 3 StR 16/63

    Einordnung des Westapparats des von der SED gesteuerten FDGB als Geheimbund im

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.

    In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß eine förmliche Mitgliedschaft weder erforderlich noch genügend ist (vgl. Urteile vom 30. März 1955 - 6 StR 4/55, vom 5. Oktober 1955 - 6 StR 56/55, vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55, vom 8. Dezember 1958 - 3 StR 31/58 , vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63).

    Soweit in den Urteilen des Senats vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60, vom 25. Juli 1960 (LM Nr. 4 zu § 42 BVerfGG = NJW 1960, 1772), vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62, vom 1. August 1962 - 3 StR 33 vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296, 300) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 - und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 - auf ein fortdauerndes Tätig werden abgehoben wird, ist die darin verbal zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung, ein einmaliges Tätigwerden reiche auch dann nicht aus, wenn ein Wille zu fortdauernder Beteiligung vorhanden ist, jeweils nicht entscheidungserheblich; sie lag den bezeichneten Entscheidungen also in Wahrheit auch nicht zugrunde.

    Der Schwerpunkt der rechtlichen Beurteilung liegt bei der Förderung, die der Täter nicht nur von außen her, sondern als Mitglied der Vereinigung, dieser zukommen läßt (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] sowie Urteil vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63, wo allerdings diese für maßgeblich erklärte Förderung - ohne daß es für die Entscheidungen darauf ankam und ohne daß diese darauf beruhen - zu Unrecht jeweils mit einer Betätigung als Mitglied gleichgesetzt wurde).

  • BGH, 08.12.1958 - 3 StR 31/58

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
    Unter solchen Umständen hat die Erklärung des Eintritts mit den bezeichneten Maßgaben die Bedeutung eines ersten Beteiligungsaktes im Sinne auch einer eigenen Teilnahme am inneren Verbandsleben (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1958 - 3 StR 31/58).

    In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß eine förmliche Mitgliedschaft weder erforderlich noch genügend ist (vgl. Urteile vom 30. März 1955 - 6 StR 4/55, vom 5. Oktober 1955 - 6 StR 56/55, vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55, vom 8. Dezember 1958 - 3 StR 31/58 , vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63).

    Dabei spielt das Gewicht, das die Art der Teilnahme für die Vereinigung hat, eine wesentliche Rolle (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1958 - 3 StR 31/58 - zu § 90 a StGB a.F.).

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.

    Soweit in den Urteilen des Senats vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60, vom 25. Juli 1960 (LM Nr. 4 zu § 42 BVerfGG = NJW 1960, 1772), vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62, vom 1. August 1962 - 3 StR 33 vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296, 300) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 - und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 - auf ein fortdauerndes Tätig werden abgehoben wird, ist die darin verbal zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung, ein einmaliges Tätigwerden reiche auch dann nicht aus, wenn ein Wille zu fortdauernder Beteiligung vorhanden ist, jeweils nicht entscheidungserheblich; sie lag den bezeichneten Entscheidungen also in Wahrheit auch nicht zugrunde.

    Der Schwerpunkt der rechtlichen Beurteilung liegt bei der Förderung, die der Täter nicht nur von außen her, sondern als Mitglied der Vereinigung, dieser zukommen läßt (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] sowie Urteil vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63, wo allerdings diese für maßgeblich erklärte Förderung - ohne daß es für die Entscheidungen darauf ankam und ohne daß diese darauf beruhen - zu Unrecht jeweils mit einer Betätigung als Mitglied gleichgesetzt wurde).

  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63

    Fortdauernde Teilnahme als Mitglied an einer Geheimverbindung

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63 - für die Erfüllung des Merkmals der Teilnahme als Mitglied im Sinne des § 128 StGB a.F. eine einmalige Tätigkeit genügen lassen, wenn der Täter nur in fortdauernder Weise für die Verbindung tätig werden wollte (vgl. auch Urteil vom 14. Januar 1964 - 3 StR 57/63).

    Daß eine einmalige Tätigkeit mit dem Willen künftiger Fortsetzung genügt, kommt auch in den Urteilen des Senats vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63 , vom 14. Januar 1964 - 3 StR 57/63 - und vom 23. März 1965 - 3 StR 2/65 - zum Ausdruck.

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.

    Soweit in den Urteilen des Senats vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60, vom 25. Juli 1960 (LM Nr. 4 zu § 42 BVerfGG = NJW 1960, 1772), vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62, vom 1. August 1962 - 3 StR 33 vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296, 300) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 - und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 - auf ein fortdauerndes Tätig werden abgehoben wird, ist die darin verbal zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung, ein einmaliges Tätigwerden reiche auch dann nicht aus, wenn ein Wille zu fortdauernder Beteiligung vorhanden ist, jeweils nicht entscheidungserheblich; sie lag den bezeichneten Entscheidungen also in Wahrheit auch nicht zugrunde.

  • BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63

    Bestimmung der Anforderungen an den Begriff des Mitgliedes im Sinne des § 128

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
    In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß eine förmliche Mitgliedschaft weder erforderlich noch genügend ist (vgl. Urteile vom 30. März 1955 - 6 StR 4/55, vom 5. Oktober 1955 - 6 StR 56/55, vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55, vom 8. Dezember 1958 - 3 StR 31/58 , vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63).

    Soweit in den Urteilen des Senats vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60, vom 25. Juli 1960 (LM Nr. 4 zu § 42 BVerfGG = NJW 1960, 1772), vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62, vom 1. August 1962 - 3 StR 33 vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296, 300) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 - und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 - auf ein fortdauerndes Tätig werden abgehoben wird, ist die darin verbal zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung, ein einmaliges Tätigwerden reiche auch dann nicht aus, wenn ein Wille zu fortdauernder Beteiligung vorhanden ist, jeweils nicht entscheidungserheblich; sie lag den bezeichneten Entscheidungen also in Wahrheit auch nicht zugrunde.

  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 7/60

    Einordnung des Weiterbestehens der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.

    Soweit in den Urteilen des Senats vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60, vom 25. Juli 1960 (LM Nr. 4 zu § 42 BVerfGG = NJW 1960, 1772), vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62, vom 1. August 1962 - 3 StR 33 vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296, 300) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 - und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 - auf ein fortdauerndes Tätig werden abgehoben wird, ist die darin verbal zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung, ein einmaliges Tätigwerden reiche auch dann nicht aus, wenn ein Wille zu fortdauernder Beteiligung vorhanden ist, jeweils nicht entscheidungserheblich; sie lag den bezeichneten Entscheidungen also in Wahrheit auch nicht zugrunde.

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.

    Soweit in den Urteilen des Senats vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60, vom 25. Juli 1960 (LM Nr. 4 zu § 42 BVerfGG = NJW 1960, 1772), vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62, vom 1. August 1962 - 3 StR 33 vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296, 300) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 - und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 - auf ein fortdauerndes Tätig werden abgehoben wird, ist die darin verbal zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung, ein einmaliges Tätigwerden reiche auch dann nicht aus, wenn ein Wille zu fortdauernder Beteiligung vorhanden ist, jeweils nicht entscheidungserheblich; sie lag den bezeichneten Entscheidungen also in Wahrheit auch nicht zugrunde.

  • RG, 17.10.1893 - 2572/93

    Was ist unter einer Verbindung im Sinne der §§ 128. 129 St.G.B.'s zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
    Die Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 24, 328, 330), auf die sich die spätere Rechtsprechung für ein Erfordernis fortdauernden Tätigwerdens für die Vereinigung regelmäßig beruft, hatte eine bloße auftragslose Verteilung von Druckschriften einer Vereinigung nach § 129 StGB a.F. in vereinzelten Fällen zum Gegenstand.

    Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 23. Februar 1931 zu § 128 StGB a.F. und zu § 4 des Gesetzes vom 22. März 1921 (JW 1931, 3667) ließ die bloße Teilnahme an einem Demonstrationszug der Vereinigung nicht genügen; während der zu der Entscheidung gebildete Leitsatz sowie eine Wendung in dem Urteil (unter Berufung auf RGSt 24, 328) auf ein fortdauerndes Tätigwerden für die Zwecke der Verbindung abheben, läßt die Entscheidung (a.a.O. S. 3668) doch erkennen, daß es für die Annahme einer Beteiligung als Mitglied genügen soll, wenn sich jemand einmal an einer solchen Veranstaltung mit dem Willen beteiligt, hinfort auch sonst für die Zwecke der Verbindung tätig zu werden.

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
    Als Mitglied nehme auch teil, wer für die Vereinigung fortdauernd tätig werden wolle (unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65 = NJW 1966, 310 f, 312).

    Das in dem angefochtenen Beschluß ablehnend zitierte Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65 - (NJW 1966, 310, 312), das den bloßen Willen, als Mitglied fortdauernd für eine kriminelle Vereinigung tätig zu werden, genügen ließ, beruht, wie das Oberlandesgericht zutreffend ausführt, nicht auf dieser Rechtsauffassung.

  • BGH, 14.01.1964 - 3 StR 57/63

    Weiterbeförderung von Schriften der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) -

  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 13.05.1960 - 3 StR 15/60

    Einordnung einer Förderung der gesetzwidrigen Wirksamkeit einer verbotenen Partei

  • BGH, 16.12.1965 - 2 StE 2/65

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durch

  • BGH, 07.09.1966 - 2 StE 2/66

    Ziel der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zur Errichtung einer

  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 56/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
  • BGH, 30.03.1955 - 6 StR 4/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.03.1965 - 3 StR 2/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62

    Bestimmung der Absicht im Sinne des § 94 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme eines

  • BGH, 14.03.1979 - 1 StE 7/78
  • OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01

    Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - PKK

    Diese für Personengruppen typische Eigendynamik hat ihre besondere Gefährlichkeit darin, dass dem einzelnen Beteiligten, dem Mitglied, die Begehung von Straftaten erleichtert oder bei ihm das Gefühl persönlicher rechtlicher Verantwortung zurückgedrängt werden (BGH NJW 1980, 462 ff.; BGHR § 129 StGB Gruppenwille 1; SK-.

    Mitglied ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wer sich in die bestehende Organisation der Vereinigung eingliedert, d. h. seinen Willen der organisierten Willensbildung der Vereinigung unterordnet und seine Tätigkeit zur Förderung der kriminellen Ziele der Vereinigung mit Zustimmung der Vereinigung entfaltet (BGH NJW 1980, 462 ff.).

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